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Aktionärsrechte
Mitverwaltungsrecht
Als Aktionär sind Sie zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, zu der durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger eingeladen wird. Die Hauptversammlung findet am Sitz der WKV AG statt. In der Hauptversammlung können Sie von Ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen und - soweit Sie Stammaktionär/in oder stimmberechtigte/r Vorzugsaktionär/in sind - das Stimmrecht ausüben. Je EUR 1,00 Nennbetrag der Aktien gewähren eine Stimme.
Aktionäre, die (allein oder mit anderen) mindestens 5% des gesamten Grundkapitals repräsentieren, können die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen. Aktionäre, die (allein oder mit anderen) mindestens 25% des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals repräsentieren, können Satzungsänderungen verhindern.
Vermögensrecht
Der Umfang der Vermögensrechte ergibt sich aus dem Verhältnis des Nennbetrages der von Ihnen gehaltenen Aktien zum Nennbetrag aller Aktien.
Als Aktionär haben Sie Anspruch auf einen Teil des ausgeschütteten Jahresgewinnes der WKV AG. Dieser Teil des Gewinns heißt Dividende. Die WKV AG wird nach Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses den vorhandenen Bilanzgewinn vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der Hauptversammlung einmal jährlich als Dividende ausschütten.
Als weiteres Vermögensrecht haben die Aktionäre im Falle der Liquidation Anspruch auf den anteiligen Liquidationserlös (§ 271 AktG).
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